Mitgliedschaft

Mitgliedsantrag

Jede natürliche Person kann Mitglied im Siepmannsiedlung e.V. werden. Es ist keine Voraussetzung in oder um die Siepmannsiedlung in Dortmund Kirchlinde zu wohnen. Ein Mitgliedschaftsantrag kann digital eingereicht werden und ist nach Zahlung des Mitgliedsbeitrages und der Prüfung durch den Vorstand gültig.

Nach aktueller Satzung belaufen sich die Kosten für die Mitgliedschaft auf 10 EUR / Jahr, sowie einer einmaligen Aufnahmegebühr von 5 EUR.

Im ersten Mitgliedsjahr werden also 15 EUR fällig im folgenden Jahr 10 EUR.

Mitgliedsantrag

Verwendung Mitgliedsbeiträge

Die Mitgliedsbeiträge sind notwendig um unsere administrativen Kosten zu decken. Dazu gehören u.a. Notarkosten, Kosten für die technische Infrastruktur und Webseite sowie obligatorische Kosten für das Transparenzregister.

Darüber hinaus werden die Beiträge Zweckebezogen für Projekte eingesetzt sofern durch Vorstand bzw. Mitglieder beschlossen.

Wir haben uns bewusst für einen geringen jährlichen Mitgliedsbeitrag entschieden, um Möglichst vielen Menschen eine Mitgliedschaft zu ermöglichen.

FAQ

  • F: Zahle ich immer 10 EUR auch wenn das Jahr bereits begonnen hat?
    • A: Ja. Auch bei einem Mitgliedsantrag z.B. im Dezember wird der volle Betrag für den Monat fällig.
  • F: Wann ist der Beitrag immer fällig?
    • A: Der Mitgliedsbeitrag ist zu Januar eines Jahres fällig. Mitglieder werden rechtzeitig zur Zahlung per Mails aufgefordert.
  • F: Kann ich auch per Lastschrift zahlen?
    • A: Um die Verwaltungskosten des Vereins minimal zu halten ist ausschließlich die Zahlung per Überweisung (Vorauskasse) möglich.
  • F: Kann ich eine Ermäßigung auf den Mitgliedsbeitrag erhalten?
    • A: Ja. Laut Satzung kann maximal eine Ermäßigung von 50% für Empfänger von Sozialleistungen, Studenten, Schülern, Auszubildenden, Rentern und Menschen mit Behinderung gewährt werden. Die Ermäßigung wird auf Antrag mit Nachweis gewährt für ein Jahr. Folgeanträge sind möglich.
  • F: Können Minderjährige Mitglied werden?
    • A: Ja, sofern mindestens ein Elternteil bereits zahlendes Mitglied im Verein ist. Minderjährige zahlen weder Aufnahmegebühr, noch einen Mitgliedsbeitrag.
  • F: Kann ich jederzeit die Mitgliedschaft kündigen?
    • A: Ja. Die Kündigung muss mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Geschäftsjahres erfolgen. Alle Kündigungen die bis Ende September eingehen, werden zum Ende des aktuellen Jahres wirksam. Kündigungen die später eingehen erst zum Ende des Folgejahres, hier wird noch einmal der Mitgliedbseitrag fällig.